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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
für Hängegleiter-Passagierflüge

ALLGEMEINES

Fly with Hippi bietet als selbstständiger Unternehmer Passagierflüge mit Hängegleitern (Gleitschirme) an. Der Passagier bestätigt mit seiner Unterschrift, oder auf andere Weise, die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Der besseren Verständlichkeit halber werden Personen in der männlichen Form genannt - gemeint sind aber sämtliche Geschlechter. 

 

SALVATORISCHE KLAUSEL

Der Vertrag zwischen den Parteien kommt mit der Ausstellung und Bezahlung eines Flugtickets zustande. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein sollten, bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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BUCHUNG

Die Buchung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Der Kunde anerkennt mit der Buchung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und es kommt zu einem verbindlichen Vertrag zwischen dem Kunden und Fly with Hippi.

 

LEISTUNGEN

Fly with Hippi verpflichtet sich dem Kunden die gebuchte und bestätigte Leistung zu erbringen. Bei günstigen Verhältnissen kann die Leistung durch den Kunden, in Absprache mit dem Piloten, kurzfristig erweitert werden. Die daraus resultierenden Mehrkosten werden vom Kunden getragen.

 

BEZAHLUNG / GUTSCHEINE 

Das Flugticket enthält die Namen der Vertragsparteien (Luftfrachtführer und Passagier) und den bezahlten Flugpreis. Es gilt gleichzeitig auch als Quittung. Der Flugpreis ist in jedem Fall zum Voraus in bar, online oder per Kreditkarte zu be-zahlen.

Über die Ausstellung, Anrechnung und Gültigkeit von Gutscheinen werden besondere Vereinbarungen getroffen

Mehr oder Zusatzleistungen werden mit dem Piloten nach der Landung beglichen.

 

PILOT UND GERÄT

Der mit der Durchführung des Passagierflugs beauftragte Pilot ist im Besitz der dafür notwendigen amtlichen Bewilligung. Der Pilot ist der Kommandant des Biplace-Hängegleiters und der Passagier verpflichtet sich, seinen Weisungen zu folgen. Der verwendete Hängegleiter ist für Passagierflüge geeignet und ordnungsgemäss gewartet. Der Pilot führt ein Rettungsgerät (Notfallschirm) mit sich.

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VERTRAGSRÜCKTRITT

Wenn Sie die gebuchte Leistung nicht antreten können oder verschieben müssen, bitten wir um eine schriftliche Mitteilung mindestens 24h vor Beginn der gebuchten Leistung.

Bei Nichterscheinen ohne Annullierung werden die Kosten zu 100% verrechnet. Bei Verzögerungen durch den Kunden wie z.B. zu späteres erscheinen gehen die Kosten zu Lasten vom Kunden.

 

ABSAGE / ÄNDERUNGEN DURCH FLY WITH HIPPI

Durch den Kunden verursachte kurzfristige Absagen, bei einem nicht flugtauglichen erscheine wie z.B. gesundheitlichen Beschwerden, nicht ausreichende Kleidung, berauschter Zustand oder wiederhandlugen der Anweisungen durch den Piloten, werden die gebuchten Leistungen nicht zurückerstattet.

 

Beim Ereignis Fall von höherer Gewalt wie z.B. Betriebsstörungen vom Beförderungsmittel oder das Wetter lässt einen sicheren Flug nicht zu, kann die gebuchte Leistung kurzfristig vom Piloten abgebrochen werden. In diesem Fall werden nur die bis zum Abbruch entstanden Kosten verrechnet und der Differenzbetrag wird zurückerstattet.

Die Sicherheit hat höchste Priorität beim Fliegen und die getroffenen Entscheidungen ist endgültig und im Interesse aller beteiligten.  

 

VORAUSSETZUNGEN

Der Gast verpflichtet sich den Anweisungen vom Piloten strikt zu folgen. Eine gute Gesundheitliche Verfassung ist Voraussetzung für die Teilnahme. Falls es gewisse Einschränkungen gibt, verpflichtet sich der Gast dies dem Piloten im Vorfeld mitzuteilen. Die endgültige Entscheidung liegt beim Piloten. Der Passagier verpflichtet sich, einen geeigneten eigenen oder den ihm zur Verfügung gestellten Helm und festes Schuhwerk zu tragen. Der Pilot kann zusätzliche Vorgaben (z.B. lange Hosen, warme Kleidung o.ä.) machen. Der Gast darf nicht unter Einfluss von Alkohol, Tabletten oder Rauschmittel stehen.

Wir pilotieren sehr konsequent immer nur einen Gast, daher auch keine Schwangeren.

Bei Verstössen gegen die Voraussetzungen kann Fly with Hippi die Beförderung vom Gast ablehnen.

 

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Der Passagier ist sich bewusst, dass die Teilnahme an einem Hängegleiterflug mit Risiken verbunden ist. Da beispielsweise bei Hängegleitern das Fahrwerk den Beinen von Pilot und Passagier entspricht, kann es bei harten Landungen oder Startabbrüchen zu Verletzungen kommen. Zudem kann das Risiko von plötzlichen, unvorhersehbaren Windeinflüssen nicht ausgeschlossen werden. Die Haftung Fly with Hippi und des Piloten für Körper- und Sachschäden, welche dem Passagier während eines Hängegleiterfluges entstanden sind, wird ausdrücklich wegbedungen. Für den Fall, dass aus rechtlichen Gründen ein Haftungsausschluss nicht möglich sein sollte, so hat die der Pilot eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von maximal CHF 5.000.000,- abgeschlossen. In solchen Fällen wird die Haftung des des Piloten auf maximal diesen Betrag beschränkt.

 

VERSICHERUNG DES PASSAGIERES BEI EINEM UNFALL

Der Piloten hat für den Passagier eine Unfallversicherung mit einem auf die Schweiz beschränkten Geltungsbereich und mit einer maximalen Deckungssumme von CHF 100.000,- abgeschlossen. Leistungen aus dieser Unfallversicherung können beansprucht werden, nachdem die Leistungen einer allfällig vorhandenen Unfallversicherung des Passagiers vollständig ausgeschöpft sind. Eine Leistungspflicht des des Piloten für Ansprüche aus den Folgen eines Unfalls bestehen nur im Rahmen der versicherten Leistungen und nur bis zur versicherten Deckungslimite.

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BESCHWERDEN

Ist der Gast mit der erbrachten Leistung nicht zufrieden oder es hat einen Ereignisfall/Unfall gegeben, ist dies dem Piloten unmittelbar in schriftlicher Form bekannt zu geben und visieren zu lassen.

Das Unterzeichnen der Beschwerde ist lediglich die Bestätigung des Vorfalls und keine Schuldanerkennung vom Piloten.

Wir werden bemüht sein eine gütliche Einigung zu finden. Kann dies nicht erzielt werden und es kommt zu Schadensersatzansprüchen durch den Kunden, muss eine Forderung schriftlich innert 4 Wochen nach dem Ausführungsdatums schriftlich zugestellt werden.

 

Der Beschwerde ist die Bestätigung des Piloten und ggf. Beweismittel beizufügen. Wird eine Beschwerde nicht eingereicht, bzw. nach der Frist von 30 Tagen, können keine Haftungsansprüche geltend gemacht werden.  

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MINDERJÄHRIGE ODER UNMÜNDIGE PASSAGIERE 

Minderjährige oder entmündigte Passagiere benötigen das Einverständnis eines Inhabers der elterlichen Gewalt oder eines gesetzlichen Vertreters. Ist eine solche bei der Durchführung des Fluges nicht vor Ort, so muss vorgängig dem Dem Piloten eine schriftliche Einverständniserklärung vorgelegt werden.

 

ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Für den abgeschlossenen Vertrag gilt das schweizerische Recht, unter Ausschluss internationaler Abkommen. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Thun.

kontakt

​

fly with hippi

Christian Hippenstiel

Möslistrasse 9

3128 Kirchenthurnen 

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 +41 79 104 18 18

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mail an hippi

über die Homepage​

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Impressum

AGB

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